Exceptis tam viris eminentissimis praefectis praetorio quam aliis illustrem administrationem gerentibus ceterisque illustribus iudicibus, quibus licentia conceditur etiam per officium suum et eos, qui ministerium suum eis accommodant, sententias definitivas recitare.
von marc.m am 31.03.2019
Dies gilt für alle mit Ausnahme der hervorragendsten Präfekten der Prätorianergarde, anderer Amtsträger in hochrangigen Verwaltungspositionen und anderen angesehenen Richtern, denen es gestattet ist, Endurteile sowohl durch ihr eigenes Verwaltungspersonal als auch durch deren Assistenten zu verkünden.
von alisa9992 am 22.02.2019
Ausgenommen sind sowohl die hervorragendsten Präfekten des Prätoriums als auch andere Träger herausragender Verwaltungsämter und weitere bedeutende Richter, denen die Erlaubnis auch durch ihr eigenes Amt und diejenigen, die ihnen ihren Dienst zur Verfügung stellen, erteilt wird, Endurteile zu verkünden.