Et ea, quae sacratissimis constitutionibus quas in codicem nostrum redegimus cauta sunt, iterum poni ex veteri iure non concedimus, cum divalium constitutionum sanctio sufficit ad eorum auctoritatem:
von marie.y am 01.06.2021
Wir gestatten nicht, dass Bestimmungen, die bereits in unseren Gesetzkodex aufgenommenen heiligen Gesetzen enthalten sind, nochmals aus dem alten Recht wiederholt werden, da die Autorität der kaiserlichen Verfassungen ausreicht:
von marta.l am 17.02.2018
Und jene Dinge, die durch die heiligsten Verfassungen, die wir in unseren Codex zusammengestellt haben, vorgesehen sind, erlauben wir nicht, erneut aus dem alten Recht einzuführen, da die Bestätigung der göttlichen Verfassungen für deren Autorität ausreicht: