Quibus connumerari necesse est etiam eos qui ex legitimis quidem matrimoniis non sunt progeniti, curiis tamen civitatum dati, secundum divalium constitutionum quae super his positae sunt tenorem, suoram iura nanciscuntur:
von emilio.m am 20.12.2017
Zu diesen muss man auch diejenigen zählen, die zwar nicht aus rechtmäßigen Ehen geboren sind, dennoch aber, den Stadträten übergeben und gemäß dem Inhalt der göttlichen Verfassungen, die in diesen Angelegenheiten festgelegt wurden, ihre eigenen Rechte erlangen:
von kiara.h am 10.08.2020
Wir müssen auch diejenigen einbeziehen, die, obwohl nicht aus legitimen Ehen geboren, die Rechte legitimer Kinder erlangen, wenn sie gemäß den kaiserlichen Gesetzen, die für solche Fälle festgelegt wurden, Stadträten zugewiesen werden: