Similique modo si quid principalibus constitutionibus cautum est, hoc in digestorum volumine poni nullo concessimus modo, quasi constitutionum recitatione sufficiente:
von melisa.g am 02.11.2022
In ähnlicher Weise haben wir nicht gestattet, dass irgendetwas, was durch kaiserliche Verfassungen festgelegt wurde, in das Volumen der Digesten aufgenommen wird, gleichsam als ob die Verlesung der Verfassungen ausreichend wäre:
von mila.s am 03.02.2022
Gleichermaßen haben wir nicht zugelassen, dass etwas, was bereits in kaiserlichen Verfassungen geregelt war, in den Digesten aufgenommen wird, da die Verweisung auf diese Verfassungen ausreichend ist: