Exceptis nihilo minus his, qui possessionum alienarum sollicitudinem procurationemve susceperint.
von peter904 am 05.10.2014
Ausgenommen sind dennoch diejenigen, die die Verantwortung oder Verwaltung fremden Eigentums übernommen haben.
von leyla.i am 26.02.2015
Ausgenommen sind gleichwohl diejenigen, die die Sorge oder Verwaltung fremder Besitztümer übernommen haben.