Non solum eos liberos qui post dotem editi sunt iustos et in potestate esse patribus, sed etiam anteriores, qui et his qui postea nati sunt occasionem legitimi nominis praestiterunt:
von emilia828 am 17.08.2017
Nicht nur diejenigen Kinder, die nach der Mitgift geboren wurden, sind legitim und unterstehen der väterlichen Gewalt, sondern auch die früheren, die denjenigen, die die danach geboren wurden, den Anlass zum rechtmäßigen Namen gegeben haben:
von yanic.971 am 01.09.2018
Nicht nur gelten die Kinder, die nach der Mitgiftzahlung geboren wurden, als rechtmäßig und der väterlichen Gewalt unterstehend, sondern auch diejenigen, die früher geboren wurden und ihren jüngeren Geschwistern den Weg zur rechtlichen Anerkennung ebneten: