Quod optinere censuimus, etiamsi non progeniti fuerint post dotale instrumentum confectum liberi, vel etiam nati ab hac luce subtracti fuerint.
von georg8913 am 21.05.2014
Was wir beschlossen haben aufrechtzuerhalten, selbst wenn keine Kinder nach Erstellung des Dotationsinstruments gezeugt worden wären, oder selbst wenn die Geborenen diesem Licht entrissen worden wären.
von jadon858 am 01.12.2020
Wir haben beschlossen, diese Regelung aufrechtzuerhalten, auch wenn nach Abschluss des Ehevertrags keine Kinder geboren wurden oder wenn geborene Kinder zwischenzeitlich verstorben sind.