Sed ita in hereditatibus et in legatis et in fideicommissis et maxime in libertatibus, quas semper philosophia amplectitur, extendatur eius oratio, ut et lucrum quod in medio accidit eis post libertatem acceptam restituatur et partus liber et ingenuus esse intellegatur nullaque machinatione huiusmodi praepeditio damnum aliquod inrogare concedatur et libera eorum posteritas, si in medio fuerint ab hac luce subtracti, suorum gen itorum commodum consequatur.
von keno.c am 17.10.2022
Aber so soll in Erbschaften und Vermächtnissen und Treuhandschaften und besonders in Freiheiten, welche die Philosophie stets umfasst, seine Rede ausgedehnt werden, sodass sowohl der Gewinn, der in der Zwischenzeit anfällt, ihnen nach Annahme der Freiheit zurückerstattet wird und Nachkommen als frei und freigeboren verstanden werden und keine Machination dieser Art eine Behinderung verursachen darf, die irgendeinen Schaden zufügt, und ihre freie Nachkommenschaft, falls sie in der Zwischenzeit diesem Licht entrissen wurden, den Vorteil ihrer Eltern erlangen soll.
von levin.w am 13.03.2020
Jedoch soll in Bezug auf Erbschaften, Vermächtnisse, Treuhandvermögen und insbesondere Freiheiten - die die Philosophie stets verteidigt hat - diese Verfügung dahingehend erweitert werden, dass alle in der Zwischenzeit erzielten Gewinne ihnen nach Erlangung ihrer Freiheit zurückerstattet werden, ihre Kinder als frei und freigeboren gelten, keine Intrige ihnen Schaden zufügen darf und ihre freien Nachkommen die Vorteile ihrer Eltern erhalten, falls diese in der Zwischenzeit verstorben sind.