Ita demum tamen nepos neptisve et pronepos proneptisve suorum heredum numero sunt, si praecedens persona desierit in potestate parentis esse, sive morte id acciderit sive alia ratione, veluti emancipatione:
von veronika.901 am 23.10.2021
So sind schließlich jedoch ein Enkel oder eine Enkelin sowie ein Urenkel oder eine Urenkelin in der Zahl ihrer eigenen Erben, wenn die vorhergehende Person aufgehört hat, in der Gewalt des Elternteils zu stehen, sei es durch Tod oder aus einem anderen Grund, wie etwa durch Emanzipation:
von justus975 am 03.08.2020
Ein Enkelkind oder Urenkelkind kann nur dann zu den direkten Erben gezählt werden, wenn die vorausgehende Person nicht mehr unter elterlicher Gewalt steht, sei es durch Tod oder aus einem anderen Grund, wie etwa durch rechtliche Emanzipation: