Nam si per id tempus quo quis moreretur filius in potestate eius sit, nepos ex eo suus heres esse non potest.
von christoph.e am 05.03.2022
Denn wenn zu der Zeit, in der jemand sterben sollte, ein Sohn in seiner Gewalt ist, kann ein von ihm abstammender Enkel kein rechtmäßiger Erbe sein.
von marlen.869 am 08.06.2020
Wenn zum Zeitpunkt des Todes jemandes Sohn sich in dessen Gewalt befindet, kann das Kind dieses Sohnes nicht als direkter Erbe gelten.