Si in potestate tua filius tuus fuit eo tempore, quo quaedam nomine eius emisti, ea tua esse non dubitatur.
von michelle.k am 20.01.2022
Wenn dein Sohn zur Zeit des Erwerbs unter deiner väterlichen Gewalt stand und du Gegenstände in seinem Namen gekauft hast, besteht kein Zweifel, dass diese Dinge dir gehören.
von luci.j am 29.06.2024
Wenn Ihr Sohn zu der Zeit in Ihrer Gewalt war, zu der Sie gewisse Dinge in seinem Namen erworben haben, wird nicht bezweifelt, dass diese Dinge Ihnen gehören.