Dispositiones autem ante latas non ad imminuendam potestatem magisteriae per orientem administrationis, sed pro tuitione locorum ac securitate publica noscimur praestitisse, cum non dubium sit ipsos etiam duces, quibus fortissimi praesentales milites parare praecepti sunt, sub eadem excelsa potestate esse constitutos.
von lennart9884 am 02.04.2019
Die zuvor erlassenen Verfügungen haben wir nachweislich nicht erlassen, um die Macht der Verwaltung im Orient zu schmälern, sondern zum Schutz der Orte und der öffentlichen Sicherheit, da es keinen Zweifel gibt, dass selbst die Heerführer, denen die tapfersten stationierten Soldaten zu bereiten befohlen sind, unter derselben erhabenen Macht gestellt sind.
von eva.902 am 20.01.2023
Wir haben diese vorherigen Anordnungen offensichtlich nicht getroffen, um die Autorität der Verwaltungsbehörde im Osten zu verringern, sondern um die Region zu schützen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, da selbst die Militärbefehlshaber, denen befohlen wurde, die kaiserlichen Elitetruppen vorzubereiten, eindeutig derselben hohen Autorität unterstehen.