Itaque si filius tuus mortis tuae tempore in potestate tua sit, nepotes ex eo non poterunt testamento tuo tutorem habere, quamvis in potestate tua fuerint;
von jessica.x am 04.03.2015
Wenn also Ihr Sohn zum Zeitpunkt Ihres Todes noch unter Ihrer elterlichen Gewalt steht, können seine Kinder in Ihrem Testament keinen Vormund erhalten, auch wenn sie selbst unter Ihrer Gewalt waren;
von vivian.944 am 21.12.2020
Wenn dein Sohn zum Zeitpunkt deines Todes unter deiner väterlichen Gewalt steht, werden die Enkel von ihm durch dein Testament keinen Vormund erhalten können, auch wenn sie unter deiner Gewalt gewesen wären;