Nec si maior annis viginti quinque fuisset filius tuus, qui in potestate tua erat, te invito rem tuam obligare potuit.
von luka.e am 24.08.2018
Nicht einmal wenn dein Sohn, der in deiner Gewalt war, älter als fünfundzwanzig Jahre gewesen wäre, hätte er, gegen deinen Willen, dein Eigentum verpfänden können.
von lenardt.p am 06.04.2024
Ihr Sohn hätte Ihre Immobilie auch dann nicht gegen Ihren Willen beliehen, wenn er älter als fünfundzwanzig Jahre gewesen wäre, da er sich in Ihrer rechtlichen Gewalt befand.