Nepotibus tamen neptibusque ita demum parentes possunt testamento tutores dare, si post mortem eorum in patris sui potestatem non sint recasuri.
von elise821 am 09.02.2019
Eltern können Enkelsöhnen und Enkeltöchtern durch Testament nur dann Vormünder geben, wenn diese nach deren Tod nicht in die väterliche Gewalt zurückfallen werden.
von annalena.842 am 28.06.2022
Eltern können in ihrem Testament nur dann Vormünder für ihre Enkelkinder bestellen, wenn diese Enkelkinder nach deren Tod nicht wieder der väterlichen Gewalt unterfallen.