Quod si quis talis sub tua fuerit iudicatione convictus, profectio irritis his, quae vetita contrectavit, etiam congruam indignationem incurret.
von jacob923 am 06.01.2022
Wenn jemand unter Ihrer Autorität solcher Handlungen für schuldig befunden wird, werden nicht nur seine illegalen Geschäfte für ungültig erklärt, sondern er wird auch einer angemessenen Bestrafung unterzogen.
von bela924 am 17.06.2015
Sollte jedoch jemand derartiger unter deinem Urteil überführt werden, nachdem die Dinge, die er entgegen des Verbots berührt hat, für nichtig erklärt wurden, so wird er auch eine angemessene Missbilligung erfahren.