Nec possum reperire cur iustae ultionis qua contra latrones deterrimos commotus sum nunc istum reatum sustineam, cum nemo possit monstrare vel proprias inter nos inimicitias praecessisse ac ne omnino mihi notos illos latrones usquam fuisse, vel certe ulla praeda monstretur cuius cupidine tantum flagitium credatur admissum.
von yanis.8958 am 08.01.2020
Ich kann nicht erkennen, warum ich nun diese Schuld tragen sollte aufgrund einer gerechten Vergeltung, durch die ich gegen die äußerst verwerflichen Räuber bewegt wurde, wenn niemand darlegen kann, weder dass vorher persönliche Feindseligkeiten zwischen uns bestanden, noch dass diese Räuber mir irgendwo bekannt waren, oder dass jedenfalls eine Beute aufgezeigt werden kann, deren Begehrlichkeit man glaubt, ein solches Verbrechen verursacht zu haben.
von sofie.z am 28.11.2015
Ich kann nicht verstehen, warum ich jetzt für die berechtigte Rache, die ich gegen diese schrecklichen Verbrecher genommen habe, schuldig gesprochen werden soll, da niemand beweisen kann, dass es zuvor Feindseligkeiten zwischen uns gab, oder dass ich diese Verbrecher jemals gekannt hätte, oder dass es Diebesgut gäbe, das darauf hindeuten würde, dass ich aus Habgier ein solch schreckliches Verbrechen begangen hätte.