Si servos distraxisti ac pretium de peculio eorum, quod ad te pertinebat, nesciens unde solveretur accepisti, consequens est integram te pretii actionem habere, cum proprii venditoris nummi soluti non praestant emptori liberationem.
von mustafa.917 am 18.01.2017
Wenn du Sklaven verkauft und den Preis aus ihren Ersparnissen (die ohnehin dir gehörten) erhalten hast, ohne zu wissen, woher das Geld stammte, hast du dennoch das Recht, den vollen Preis zu fordern, da eine Zahlung mit dem Geld des Verkäufers nicht als gültige Zahlung durch den Käufer gilt.
von dana9912 am 09.08.2018
Wenn du Sklaven verkauft und den Preis aus ihrem Peculium, das dir gehörte, erhalten hast, ohne zu wissen, woher die Zahlung erfolgte, so folgt daraus, dass du einen vollständigen Anspruch auf den Preis hast, da die Münzen des Verkäufers selbst dem Käufer keine Befreiung gewähren.