In pecuniariis vero causis nec inopia probationum servos contra dominum interrogari posse manifestum est.
von eileen.g am 01.02.2017
In Geldangelegenheiten ist es offensichtlich, dass Sklaven gegen ihren Herrn nicht einmal bei Beweismangel vernommen werden können.
von samira.l am 09.07.2013
In finanziellen Angelegenheiten ist es offensichtlich, dass Sklaven nicht gegen ihren Herrn vernommen werden können, selbst wenn Beweismangel vorliegt.