In ceteris autem, quamquam ea, quae servus contra dominum dixit, iudicaturi sententiam formare non debeant, tamen si aliis quoque probationibus fides veritatis investigetur, praescriptionis invidia evanescit.
von mira869 am 29.09.2021
In anderen Fällen sollten, obwohl Aussagen eines Sklaven gegen seinen Herrn die Entscheidung der Richter nicht beeinflussen sollten, wenn die Wahrheit durch zusätzliche Beweise verifiziert werden kann, alle Einwände aufgrund rechtlicher Präzedenzfälle irrelevant werden.
von celine843 am 12.08.2014
In anderen Angelegenheiten jedoch, obwohl das, was ein Diener gegen seinen Herrn gesagt hat, die Urteilsfindung derer, die richten sollen, nicht bestimmen sollte, verschwindet dennoch, wenn die Glaubwürdigkeit der Wahrheit auch durch andere Beweise untersucht wird, der Vorwurf der Verjährung.