Quaestionem de servis contra dominos haberi non oportet, exceptis adulterii criminibus, item fraudati census accusationibus et crimine maiestatis, quod ad salutem principis pertinet.
von lio827 am 12.10.2019
Sklaven sollten nicht als Zeugen gegen ihre Herren befragt werden, außer in Fällen von Ehebruch, Steuerhinterziehung und Hochverrat gegen die Sicherheit des Kaisers.
von lennardt.a am 28.09.2013
Die Vernehmung von Sklaven gegen ihre Herren sollte nicht stattfinden, mit Ausnahmen für Ehebruchsverbrechen, ebenso Anklagen wegen Zensus-Betrugs und dem Majestätsverbrechen, das die Sicherheit des Herrschers betrifft.