Etiam ex aliis causis maiestatis crimina cessant meo saeculo, nedum etiam admittam te paratum accusare iudicem propterea crimine maiestatis, quod contra constitutionem eius dicis pronuntiasse.
von shayenne877 am 22.01.2024
In meiner Regierungszeit sind Hochverratsklagen bereits aus anderen Gründen eingestellt worden, daher werde ich sicherlich nicht zulassen, dass gegen einen Richter Hochverratsklagen erhoben werden, nur weil er eine Entscheidung getroffen hat, die gegen seine rechtlichen Richtlinien verstößt.
von michael8962 am 03.06.2015
Selbst aus anderen Gründen hören Hochverratsstraftaten in meiner Zeit auf, geschweige denn, dass ich dich bereit, einen Richter wegen Hochverrats anzuklagen, zulassen würde, weil er ein Urteil entgegen seiner Verfassung gefällt hat.