Servos non solum pro dominis, sub quorum dominio sunt constituti, sed nec pro his quorum antea fuerunt interrogari posse constat.
von jasper.824 am 29.01.2017
Es steht fest, dass Sklaven weder als Zeugen für ihre gegenwärtigen Herren, unter deren Herrschaft sie stehen, noch für diejenigen, die sie zuvor besaßen, vernommen werden können.
von linnea.f am 05.05.2019
Es ist festgestellt, dass Sklaven nicht nur für ihre gegenwärtigen Herren, unter deren Herrschaft sie stehen, sondern auch nicht für diejenigen, denen sie zuvor gehörten, vernommen werden können.