Quae res quaestionem ab eo haberi non permittit, cum nec communis servus adversus dominum, qui non occidisse socium suum dicatur, interrogari possit.
von kira.961 am 12.08.2023
Diese Situation verhindert eine Befragung, da ein gemeinschaftlich gehaltener Sklave nicht gegen seinen Herrn vernommen werden kann, wenn dieser nicht des Mordes an seinem Geschäftspartner beschuldigt wird.
von luke.942 am 30.11.2014
Welche Umstände erlauben es nicht, dass gegen ihn eine Vernehmung durchgeführt wird, da weder ein gemeiner Sklave gegen seinen Herrn vernommen werden kann, der nicht beschuldigt wird, seinen Gefährten getötet zu haben.