Tu autem adseverando servum communem esse non dubitas portionem ad eum pertinere, contra quem interrogari eum cupis:
von laura9867 am 10.12.2014
Du jedoch, indem du behauptest, dass der Sklave gemeinsam sei, zweifelst nicht daran, dass ein Teil ihm zusteht, gegen den du ihn zu verhören wünschst:
von melina.v am 10.12.2017
Indem du jedoch behauptest, dass der Sklave gemeinschaftlich besessen wird, gibst du zu, dass ein Anteil gerade jenem gehört, gegen den du den Sklaven befragen möchtest: