Ideoque licet exierit de tua potestate, agere non potes, quemadmodum si dominus in servum suum aliquid commiserit, nec si manumissus vel alienatus fuerit servus, ullam actionem contra dominum habere potest.
von johanna.853 am 23.07.2015
Daher kann, obwohl er aus Ihrer Gewalt gegangen ist, keine Klage erhoben werden, ebenso wie wenn ein Herr etwas gegen seinen eigenen Sklaven begangen hätte, und weder wenn der Sklave freigelassen noch veräußert worden wäre, kann er irgendeine Klage gegen den Herrn erheben.