Sed cum in alia quoque causa eadem pignora vel hypothecas habet obligatas, non prius compellendus est transferre pignora, quam omne debitum exsolvatur.
von morice.a am 30.01.2017
Wenn jedoch dieselben Pfänder oder Hypotheken in einer anderen Rechtssache verpfändet sind, darf er nicht eher zur Übertragung der Pfänder gezwungen werden, als bis die gesamte Schuld beglichen ist.
von dominik.b am 04.01.2024
Wenn jedoch dieselben Wertpapiere oder Hypotheken auch für eine andere Angelegenheit verpfändet worden sind, kann er nicht gezwungen werden, die Pfänder zu übertragen, bevor die gesamte Schuld beglichen ist.