Invitum comparare vel distrahere postulantis causam iustam non continet desiderium.
von yasin.w am 04.04.2022
Eine Forderung, jemanden zum Kauf oder Verkauf gegen seinen Willen zu zwingen, enthält keine berechtigte Rechtfertigung.
von dominique.o am 27.10.2014
Die Forderung desjenigen, der eine unwillige Person zu kaufen oder zu verkaufen verlangt, enthält keinen gerechten Grund.