Si mater tua velut ex bonis patris praedium suum comparavit, cum rei propriae non consistat emptio et hanc simulatam proponas, huiusmodi placitum mutare substantiam veritatis et ei nocere non potuit.
von lias.j am 24.06.2015
Wenn Ihre Mutter gleichsam aus dem Vermögen Ihres Vaters ihr eigenes Grundstück erworben hat, wobei ein Kauf eigenen Guts nicht rechtens ist und Sie diesen als simuliert darstellen, konnte eine derartige Vereinbarung die Substanz der Wahrheit nicht verändern noch ihr schaden.
von leona.s am 19.11.2016
Wenn Ihre Mutter eine Immobilie scheinbar mit den Vermögenswerten Ihres Vaters erworben hat, da man nicht etwas kaufen kann, was man bereits besitzt, und Sie behaupten, dies sei eine Scheintransaktion gewesen, so hätte eine solche Vereinbarung die wahre Natur des Sachverhalts nicht ändern und keinen Schaden verursachen können.