Cum igitur proponas patrem pupillorum, quorum precibus fecisti mentionem, velut liberum te penes se habuisse, ministerium, licet in actu longi temporis, non praecedente vero titulo, quibus dominia quaeri solent, mutare tuam condicionem minime potuit.
von maila.i am 31.05.2020
Da Sie demnach vortragen, dass der Vater der Mündel, deren Gebete Sie erwähnt haben, Sie bei sich gleichsam als frei gehalten hat, konnte das Dienstverhältnis, obwohl es über einen langen Zeitraum andauerte, ohne vorhergehenden rechtmäßigen Titel, durch welchen Eigentum üblicherweise erworben wird, Ihren Rechtsstatus in keiner Weise verändern.
von anastasija.k am 14.11.2024
Obwohl Sie behaupten, dass der Vater der Kinder, deren Erwähnung Sie gemacht haben, Sie behandelte, als wären Sie frei, konnte Ihr Dienst bei ihm, trotz seiner langen Dauer, Ihren rechtlichen Status nicht ändern, da kein gültiger Rechtstitel vorlag, wie er normalerweise erforderlich ist, um Eigentum zu begründen.