Usucapio non praecedente vero titulo procedere non potest nec prodesse neque tenenti neque heredi eius potest, nec obtentu velut ex hereditate, quod alienum fuit, domini intentio ullo longi temporis spatio absumitur.
von marlen.h am 23.12.2017
Usucapio, dem kein wahrer Titel vorausgeht, kann nicht fortschreiten und weder dem Besitzer noch seinem Erben nützen, noch kann unter dem Vorwand einer Erbschaft das, was einem anderen gehörte, durch irgendeine Zeitspanne der Absicht des Eigentümers entzogen werden.
von lucy.968 am 14.06.2018
Der Erwerb durch Besitz kann nicht ohne einen gültigen Vortitel erfolgen und kann weder dem Besitzer noch dessen Erben nützen. Selbst unter dem Vorwand der Erbschaft kann der Anspruch des rechtmäßigen Eigentümers auf sein Eigentum durch keinen Zeitablauf ausgelöscht werden.