Opinione falsa mortis pro herede possessio rerum absentis procedere non potest.
von cristine.d am 29.05.2014
Man kann den Besitz der Sachen einer abwesenden Person nicht als deren Erbe in Anspruch nehmen, wenn man fälschlicherweise glaubt, diese sei verstorben.
von emmi939 am 30.05.2023
Durch falsche Todesmeinung kann der Erbbesitz der Sachen eines Abwesenden nicht erfolgen.