Qui ex conducto possidet, quamvis corporaliter teneat, non tamen sibi, sed domino rei creditur possidere.
von julian.z am 02.04.2023
Ein Mieter, der eine Immobilie angemietet hat, mag zwar physischen Besitz haben, wird jedoch rechtlich so betrachtet, dass er die Immobilie nicht für sich selbst, sondern für den Eigentümer besitzt.
von pia.979 am 16.07.2023
Wer auf Grundlage eines Mietvertrags besitzt, obwohl er die Sache körperlich innehat, gilt dennoch nicht als Besitzer für sich selbst, sondern für den Eigentümer der Sache.