Neque enim colono vel conductori praediorum longae possessionis praescriptio quaeritur.
von fabian916 am 26.09.2018
Ein Pächter oder Grundstückmieter kann keine Eigentumsrechte durch langjährige Nutzung geltend machen.
von asya953 am 02.12.2022
Weder dem Pächter noch dem Mieter von Grundstücken wird die Ersitzung einer langen Besitzzeit zugestanden.