Furtum etiam contrahere citra voluntatem domini contractantem, ut eius rei nec usucapio possit procedere.
von mathilda.851 am 27.05.2014
Man begeht auch Diebstahl, indem man [Eigentum] ohne den Willen des Eigentümers behandelt, sodass selbst eine Ersitzung dieses Gutes nicht erfolgen kann.
von malia.8987 am 16.12.2023
Jemand begeht Diebstahl, indem indem er eine Sache ohne Einwilligung des Eigentümers behandelt, wodurch eine Eigentumserlangung durch Besitz unmöglich wird.