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Irritam facere donationem perfectam nemini licet.
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von sarah.q am 29.03.2016Es ist erlaubt, eine vollzogene Schenkung, die niemanden zugeordnet wurde, für ungültig zu erklären.
von annie.r am 09.08.2014Niemandem ist es erlaubt, eine vollendete Schenkung zu ungültig zu erklären.
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