Cum te sponsae filii tui quaedam donasse confitearis, perfectam donationem rescindi nec nostro oportet rescripto, quam tua voluntas iurisque auctoritas fecit ratam.
von simon.m am 13.12.2022
Da Sie zugeben, Ihrer Verlobten Ihres Sohnes einige Geschenke gemacht zu haben, kann diese vollzogene Schenkung nicht widerrufen werden, nicht einmal durch unsere offizielle Anordnung, da sie durch Ihre eigene Entscheidung und die Kraft des Rechts rechtlich bindend geworden ist.
von noah.x am 16.06.2016
Da Sie zugeben, dass Sie der Braut Ihres Sohnes gewisse Dinge geschenkt haben, geziemt es sich nicht, eine vollzogene Schenkung aufzuheben, selbst nicht durch unsere Verfügung, die durch Ihren Willen und die Autorität des Rechts gültig geworden ist.