Cum igitur confitearis patroni tui filium sine permissu praesidis in ius vocasse, poenam edicto perpetuo praestitutam rescripto tibi concedi temere desideras.
von emely.e am 16.11.2022
Da Sie zugeben, den Sohn Ihres Patrons ohne Erlaubnis des Gouverneurs vor Gericht geladen zu haben, ist es vermessen zu erwarten, dass Ihnen durch kaiserlichen Erlass eine Befreiung von der im permanenten Edikt festgelegten Strafe gewährt wird.
von kai.i am 30.11.2017
Da du also eingestehst, dass der Sohn deines Patrons ohne Erlaubnis des Statthalters zur gerichtlichen Vorladung geschritten ist, begehrst du leichtfertig, dass dir die im ewigen Edikt festgelegte Strafe durch Reskript gewährt werde.