Qui in potestate patris agunt, adversus eos experiri non possunt.
von nora946 am 29.07.2023
Personen, die unter väterlicher Gewalt stehen, können keine Rechtshandlungen gegen ihre Vormund unternehmen.
von anabel946 am 17.09.2013
Diejenigen, die unter der Gewalt des Vaters stehen, können gegen ihn keine Rechtsklage einreichen.