Idem iuris est et in liberis qui in potestate patris sunt, ex quibus causis adquirere possunt.
von luna.954 am 30.01.2018
Dasselbe Rechtsprinzip gilt auch für Kinder, die unter väterlicher Gewalt stehen, aus welchen Gründen sie erwerben können.
von julien.r am 25.08.2023
Der gleiche Rechtsgrundsatz gilt für Kinder, die sich in väterlicher Gewalt befinden, hinsichtlich der Arten, wie sie Eigentum erwerben können.