Si filiae tuae sponsus ei mancipium donavit ac tu in eum iumenta liberalitatis ratione contulisti nec nuptiis secutis contra iuris rationem quod dederat abstulit, non invicem datorum restitutio, sed eius quod illicite rapuit repetitio competit.
von anny.v am 16.07.2014
Wenn der Verlobte Ihrer Tochter ihr einen Sklaven schenkte und Sie ihm aufgrund von Großzügigkeit Lasttiere übertrugen, und wenn er nach Ausbleiben der Eheschließung gegen Rechtsprinzipien das Gegebene widerrechtlich zurücknahm, steht nicht eine gegenseitige Rückgabe des Geschenkten, sondern eine Rückforderung des unrechtmäßig Entrissenen zu.
von mica.s am 17.11.2023
Wenn der Verlobte Ihrer Tochter ihr einen Sklaven geschenkt und Sie ihm großzügig Vieh gegeben haben, aber die Hochzeit nicht stattfand und er unrechtmäßig zurücknahm, was er gegeben hatte, können Sie nicht die Rückgabe beider Geschenke verlangen. Stattdessen können Sie nur das zurückfordern, was er widerrechtlich an sich genommen hat.