Si tibi res proprias liberalitatis causa sponsus tuus tradidit, eo, quod ab hostibus postea interfectus est, irrita donatio fieri non potest.
von marlo.s am 15.11.2013
Wenn dir der Eigentümer aus Großzügigkeit seine Sachen übertragen hat, kann die Schenkung nicht ungültig werden werden, nur weil er später von Feinden getötet wurde.
von joel.b am 23.06.2020
Wenn Ihr Verlobter Ihnen sein eigenes Vermögen als Geschenk übertragen hat, kann die Schenkung nicht ungültig werden, nur weil er später von Feinden getötet wurde.