Etiamsi uxoris tuae nomine res quae tui iuris fuerunt depositae sunt, causa proprietatis ea ratione mutari non potuit, etsi donasse te uxori res tuas ex hoc quis intellegat, cum donatio in matrimonio facta prius mortua ea quae liberalitatem excepit irrita sit.
von carl.b am 01.06.2022
Selbst wenn Vermögenswerte, die Ihnen gehörten, unter dem Namen Ihrer Ehefrau hinterlegt wurden, ändert dies nichts an der tatsächlichen Eigentümerschaft, auch wenn jemand daraus schließen könnte, dass Sie diese Dinge Ihrer Frau geschenkt haben. Dies gilt insbesondere, weil eine während der Ehe gemachte Schenkung ungültig wird, wenn der Beschenkte zuerst stirbt.
von elena.829 am 07.03.2022
Selbst wenn Sachen, die ursprünglich in Ihrem Rechtsbereich lagen, im Namen Ihrer Ehefrau hinterlegt wurden, konnte der Eigentumsgrund nicht durch diese Überlegung verändert werden, auch wenn jemand daraus schließen könnte, dass Sie Ihre Sachen Ihrer Ehefrau geschenkt hätten, da eine in der Ehe getätigte Schenkung ungültig ist, wenn diejenige, die die Großzügigkeit empfing, zuerst verstorben ist.