Quae res non impedit proprietatis dominum obligare creditori proprietatem, manente scilicet integro usu fructu tui iuris.
von jonte832 am 30.09.2019
Dies verhindert nicht, dass der Eigentümer die Immobilie als Sicherheit für einen Gläubiger verwenden kann, während Ihr Recht zur Nutzung und zum Genuss der Immobilie vollständig unberührt bleibt.
von leony.a am 28.02.2020
Welche Sache hindert den Eigentümer nicht, die Liegenschaft einem Gläubiger zu verpfänden, wobei der vollständige Usus fructus deines Rechts naturgemäß unversehrt bleibt.