Cum autem finitus fuerit ususfructus, revertitur scilicet ad proprietatem et ex eo tempore nudae proprietatis dominus incipit plenam habere in re potestatem.
von yusef861 am 07.07.2017
Wenn das Nutzungsrecht endet, fällt es zurück an das Eigentum, und von diesem Zeitpunkt an erhält der Eigentümer die volle Verfügungsgewalt über die Sache.
von christof.t am 10.05.2024
Wenn sodann der Ususfructus beendet sein wird, kehrt er freilich zum Eigentum zurück, und von diesem Zeitpunkt an beginnt der Inhaber der nuda proprietas die volle Verfügungsgewalt über die Sache zu haben.