Iisdem istis modis quibus ususfructus constituitur etiam nudus usus constitui solet, iisdemque illis modis finitur quibus et ususfructus desinit.
von joy9963 am 23.11.2017
Ein nacktes Nutzungsrecht wird typischerweise auf dieselben Weisen begründet wie ein Nießbrauch und endet auch auf dieselben Arten wie ein Nießbrauch.
von elena922 am 07.04.2016
Durch dieselben Methoden, durch welche das Nutzungsrecht begründet wird, wird auch der nackte Gebrauch üblicherweise begründet, und durch dieselben Methoden wird er beendet, durch welche auch das Nutzungsrecht endet.