Ususfructus a proprietate separationem recipit, idque pluribus modis accidit.
von noel852 am 03.06.2017
Das Recht zur Nutzung und zum Genuss von Eigentum kann vom Eigentumsrecht getrennt werden, und dies kann auf verschiedene Arten geschehen.
von lara.913 am 14.06.2023
Das Nutzungsrecht erfährt eine Trennung vom Eigentum, und dies geschieht auf vielfältige Weise.