Si cui fundus alienus legatus fuerit et emerit proprietatem detracto usufructu et ususfructus ad eum pervenerit et postea ex testamento agat, recte eum agere et fundum petere Iulianus ait, quia ususfructus in petitione servitutis locum optinet;
von josefine.d am 01.06.2019
Wenn jemandem ein Grundbesitz in einem Testament vermacht wurde und er das Eigentum ohne das Nutzungsrecht erwirbt und später dieses Nutzungsrecht erwirbt und dann Anspruch unter dem Testament erhebt, sagt Julian, dass er zu Recht Anspruch erhebt und den Grundbesitz fordern kann, da das Nutzungsrecht bei solchen Ansprüchen wie eine Art Eigentumsrecht behandelt wird;
von elli.t am 17.04.2014
Wenn jemandem das Grundstück eines anderen vermacht worden ist und er die Eigentumsrechte mit abgetrenntem Nutzungsrecht erworben hat und das Nutzungsrecht später zu ihm gelangt ist und er danach aufgrund des Testaments handelt, sagt Iulianus, dass er korrekt handelt und das Grundstück beanspruchen kann, weil das Nutzungsrecht in der Ansprache die Stelle einer Dienstbarkeit einnimmt;