Si vero heredis servus legatus fuerit et ipse eum manumiserit, teneri eum Iulianus scripsit, nec interest, scierit an ignoraverit, a se legatum esse.
von lorena976 am 30.05.2019
Wenn ein dem Erben gehörender Sklave per Testament vermacht wurde und der Erbe ihn freilässt, schrieb Julian, dass der Erbe haftbar sei, unabhängig davon, ob er wusste oder nicht wusste, dass der Sklave von ihm vermacht worden war.
von fritz.9893 am 09.08.2020
Wenn wahrhaftig der Sklave des Erben vermacht worden wäre und er ihn selbst freigelassen hätte, schrieb Iulianus, dass er haftbar ist, und es spielt keine Rolle, ob er wusste oder nicht wusste, dass er von ihm vermacht worden war.