Sed et si alii donaverit servum, et is cui donatus est eum manumiserit, tenetur heres, quamvis ignoraverit a se eum legatum esse.
von kilian.j am 31.07.2020
Selbst wenn er den Sklaven einem anderen überlassen hat und dieser ihn freigelassen hat, bleibt der Erbe verpflichtet, auch wenn er nicht wusste, dass dieser ihm vermacht worden war.
von kian.f am 17.07.2015
Wenn jemand einen Sklaven an eine andere Person übergibt, und diese Person den Sklaven freilässt, bleibt der Erbe haftbar, selbst wenn er nicht wusste, dass der Sklave ihm im Testament vermacht worden war.